Von allen guten und bösen Geistern verlassen

In den letzten Wochen hat mich in der politischen Diskussion im Internet eines sehr nachdenklich gemacht. Selbst bei parteipolitisch engagierten Menschen spuken noch zahlreiche Mythen durch den Kopf. Das deutsche Wahlrecht scheint nicht leicht verständlich zu sein.

Den meisten dürfte noch klar sein, dass sie bei der Bundestagswahl zwei Stimmen haben. Mit der ersten Stimme wird innerhalb eines Wahlkreises ein Abgeordneter direkt gewählt. Die zur Bundestagswahl zugelassenen Parteien stellen einen Kandidaten auf, der sich um ein Direktmandat bewirbt. Bei der Erststimme handelt es sich um eine Mehrheitswahl, das bedeutet, der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, gewinnt den Wahlkreis und das Mandat. Die Stimmen der unterlegenden Kandidaten bleiben unberücksichtigt. Über die Erststimmen wird die Hälfte der zur Verfügung stehenden Sitze im Bundestag vergeben. Über die Vergabe der anderen Hälfte entscheidet die Zweitstimme.

Für die Zweitstimme gilt das Verhältniswahlrecht. Vereinfacht gesagt bekommt jede Partei im Bundestag entsprechend ihrem prozentuellen Anteil an den Stimmen Sitze im Bundestag zugesprochen.
Zwei Besonderheiten sind dabei wichtig. Zum einen gibt es im Wahlrecht für den deutschen Bundestag eine Fünf-Prozent-Hürde. Das bedeutet, dass eine Partei nur dann über die Zweitstimmen Sitze im Bundestag erhält, wenn sie mindestens 5% der Stimme auf sich vereinen kann.

Im Zusammenspiel mit den Zweitstimmen ist die Erststimme, die zu einem Direktmandat führt, sehr interessant. Wird ein Kandidat in seinem Wahlkreis mit der Mehrheit der Erststimmen gewählt, erhält er auf jeden Fall einen Sitz im Bundestag. Dabei kann es vorkommen, dass seine Partei aber bei den Zweitstimmen an der 5%-Hürde scheitert. Erhält diese Partei mindestens drei Direktmandate, so wird ihr der Gruppenstatus zugesprochen. Dieser unterscheidet sich in der Geschäftsordnung des Bundestages vom Fraktionsstatus, den eine Partei nur zugesprochen bekommt, wenn sie mehr als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten hat.

Bei mindestens drei Direktmandaten bekommt die entsprechende Partei zusätzlich noch Mandate gemäß ihrer Zweitstimmen zugesprochen – obwohl sie weniger als fünf Prozent bei den Zweitstimmen erreicht hat.

Eine weitere Feinheit im Wahlrecht sind die sogenannten Überhangmandate. Die Gesamtzahl der Mandate einer Partei im Bundestag wird durch den Anteil der Zweitstimmen festgelegt. Dabei kann es vorkommen, dass eine Partei mehr Kandidaten über die Erststimmen in den Bundestag einbringt, als ihr anhand der Zweitstimmen zustehen würde. Die so entstandene “Überzahl” an Sitzen wird der entsprechenden Partei nicht aberkannt, sondern diese bleiben als Überhangmandate erhalten. Dadurch erhöht sich die Gesamtzahl der Sitze im Bundestag.

Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass es einen Unterschied macht, ob jemand eine ungültige Stimme abgibt oder ob er nicht zur Wahl geht. Im Rahmen des Mehrheitswahlrechts bei der Erststimme ist nur relevant, welcher Kandidat die meisten Stimmen bekommt. Unerheblich dabei sind nicht abgegebene Stimmen und ungültige Stimmen. Daher wäre es also nur für das Verhältniswahlrecht der Zweitstimme möglich, dass dort eine ungültige Stimme berücksichtigt wird. Dem ist aber nicht so, wie man der Bundeswahlordnung entnehmen kann. Dort steht unter Paragraph 78, “Abschließende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses der Landeslistenwahl” folgendes:

Der Bundeswahlleiter prüft die Wahlniederschriften der Landeswahlausschüsse. Er stellt nach den Niederschriften der Landes- und Kreiswahlausschüsse

  1. die Zahlen der Zweitstimmen der Landeslisten jeder Partei zusammen und ermittelt
  2. die Gesamtzahl der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Zweitstimmen,
  3. den Vom -Hundert- Satz des Stimmenanteils der einzelnen Parteien im Wahlgebiet an der Gesamtzahl der gültigen Zweitstimmen, […]

Auf Grundlage der gültigen Zweitstimmen wird die Sitzverteilung im Bundestag errechnt. Demnach bleiben die abgegebenen ungültigen Stimmen unberücksichtigt. Somit ist es unerheblich für den Ausgang der Wahl, ob man wählen geht und den Stimmzettel ungültig macht oder man sich dazu entschließt, nicht an der Wahl teilzunehmen.
Einzig das Presseecho nach der Wahl ist interessant. Dort wird immer deutlich die Wahlbeteiligung hervorgehoben und den steigenden Anteil der Nichtwähler diskutiert.

3 Kommentare

  1. Ich hab schon von vielen gehört, sie gehen zur Wahl, wählen aber ungültig. Ich selbst bin bisher immer wählen gegangen (gültig) – unter diesen Umständen kann ich das aber nicht mehr verantworten. Wichtig ist, dass die Stimme als abgegebene, aber UNGÜLTIGE Stimme mitgezählt wird. Ich selbst werde auch meine Begründung für die ungültige Stimme auf den Wahlzettel schreiben. Die Stimmauszählung ist öffentlich – jeder kann also sehen, was da drauf steht. Außerdem will ich nicht zu dem dummen Stimmvieh gehören, die als Nichtwähler bekannt geworden sind. Ich traue keiner der zu wählenden Parteien zu, den derzeitigen Zustand in Deutschland zum Wohle des Volkes zu verändern. Die sind doch alle nur Machtgeil, ihrer eigenen Brieftasche oder ihrer Klientel verpflichtet. Das Wichtigste ist jedenfalls, dass am Ende eine möglichst hohe Zahl von ungültigen, also ablehnenden Stimmen, heraus kommt. Ich denke, es ist eine vage Hoffnung, die politische Kaste so zum Überdenken ihrer Politik zu bringen. Sprecht ihnen nicht euer Vertrauen aus!!!

  2. Nichtwähler sind kein dummes Stimmvieh, da sie ja nicht stimmen. Wie aus meinem Eintrag deutlich werden sollte, ist es völlig egal für die Sitzverteilung im Bundestag, ob eine jemand sich dazu entschließt, seinen Stimmzettel ungültig zu machen oder sich der Wahl verweigert. Der einzige Unterschied ist, daß die Politiker die Nichtwähler deutlich zu Kenntnis nehmen. Würde die Wahlbeteiligung unter 50 Prozent fallen, hätte das mit größerer Wahrscheinlichkeit ein Echo als ungültige Stimmen.

    In Zukunft stellt sich mit den Wahlmaschinen, die in Deutschland eingeführt werden auch die Frage, ob man dort auch eine ungültige Stimme abgeben kann. Platz für Kommentare wird es dort aber wohl kaum geben. Meine Empfehlung wäre daher, sich der Wahl bewusst zu enthalten – wem das nicht reicht, der kann am Wahltag ja ein Happening mit Gleichgesinnten in der Fußgängerzone veranstalten.

  3. Die Situation ist verfahren. Vor Jahrzehnten wurde der §137 Grundgesetz – obwohl weiter gültig – vergessen. Es sitzen also überwiegend Vertreter der Exekutive in der angeblichen Legislative und kontrollieren sich dort sozusagen selbst. Es ist nicht anzunehmen, dass ein Mehrheitsbeschluss von einem so zusammengesetzten Parlament gefällt wird, der eine unabhängige neue Kontrolle des Volkes über der Exekutive wiedererrichten würde, da dies einen erheblichen Anteil der bisherigen „Volksvertreter“ um Sitz und Macht und Einkünfte bringen würde. Und wohin das führt, wenn Funktionäre sich selbst und ihre Verwaltung kontrollieren, sahen wir doch in der DDR. Wenn man also ein außer Kontrolle geratenes System nicht von innen heraus reparieren kann, dann muss man das System eben verlassen. Das geht aber durch Nichtwählen – so bequem das sein mag – schon mal nicht. Dazu braucht man etwas mehr Einsatz. 75% Nichtwähler – da lacht sich die Klicke doch ins Fäustchen. 75% Auswanderung – davor hatte die SED-Regierung höllisch Angst, denn irgendwer soll ja immer die Kohle heranschaffen. Bei sinkendem Wasserstand der Trägerschicht (das sind wir) sitzt irgendwann auch die Sahneschicht auf dem Trockenen. 150000 Bürger verlassen in letzter Zeit jährlich die BRD. Jetzt (ab Oktober 2005) will Australien hunderttausende Deutsche anwerben. Irgendwann macht jemand die EU-Grenze nach innen dicht, wetten? Also schnell weg! Oder glaubt noch irgendwer an den Weihnachtsmann in irgendeiner Partei, mit der wir in letzter Zeit noch nicht das Vergnügen hatten? Da sitzen doch nur zu kurz gekommene Abziehbilder der selben Sorte Mensch, die uns in den großen Volksparteien nun schon lange das Glück in Tüten verkaufen. Oder etwa nicht?
    Wer nun absolut an Haus und Hof klebt, der kann vielleicht private Netzwerke und Kreisläufe bis zu regionalen Schutz- und Trutzgemeinschaften ausbauen, die auch mal dem amtierenden Kaiser Paroli bieten können. Das gab es in Deutschland immer wieder mal, ist aber leider jedesmal blutig niedergeschlagen worden, weil es auch in solchen Zeiten zu viele unbetroffene Nichtwähler gab und geben wird. Ein konzertierter Ausbruchsversuch ist allemal erfolgversprechender als ein Zweikampf gegen den Amtsschimmel, Mann gegen Mann(schaft). Wer jetzt noch Geld hat, ist als erster weg – siehe unsere großen Konzerne. Wer bleibt, riskiert nicht nur den Arbeitsplatz. Eine rotschwarze Regierung hat das Zeug zu Ermächtigungsgesetzen. Mal sehen, wie die CDU die Vorgabe der SPD überholen will, die jene im August 2004 unter wisiv (neue Notstandsgesetze: Wirtschaftssicherungsverordnung) zustandebrachte. Wenn Massen abwandern, brechen Immobilienkartelle zusammen, verlieren Aktionäre viel und Arbeiter wenig, wird Arbeit auf- und Kapital abgewertet, werden Schulden ausgebucht und – meine Hoffnung – am Ende die ganze Gegend für schuldenfrei erklärt. Dann kann man auch gern wieder nach Hause. Und dann klappt es auch mit der Wirtschaft und mit dem Markt. Und vielleicht sogar mit § 137. Also schaut genau hin, wer Euch mit fadenscheinigen Argumenten wie Vaterlandstreue zum Bleiben anhalten will! Wie treu war das Vaterland den letzten 4 Generationen? Meine Oma würde jetzt abwinken. Aber das ist ein anderes Buch.

    Eine gute Reise wünscht

    Peter Spangenberg

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