Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Da es momentan etwas stürmisch ist in Bezug auf das Haus, in dem wir zur Miete wohnen, habe ich mich ein Wenig über die Rechte als Mieter informiert. Wirklich erstaunt hat mich, das es nicht so einfach ist, einem Mieter zu kündigen. Vorausgesetzt, man verhält sich korrekt und es besteht kein Eigenbedarf, hat man quasi lebenslanges Wohnrecht – zumindest lese ich das so aus den entsprechenden Texten. Meldet der Vermieter Eigenbedarf an, so muss er diesen auch belegen können.

Selbst bei einem Wechsel des Hauseigentümers bleibt der Mietvertrag bestehen. Den Eigentümer oder einen von ihm bestimmten Vertreter muss man nur in die Wohnung lassen, wenn dieser sich mindestens 24 Stunden vorher angekündigt hat (und man mit dem Termin einverstanden war). Wie das dann in der Praxis aussieht, wird sich am Montag zeigen. Da kommt eine Maklerin, die sich das Haus und alle Wohnungen ansehen möchte. Wobei, eigentlich muss ich sie nicht reinlassen. Sie hat keine schriftliche Terminanfrage gestellt. Zudem könnt eich von ihr eine schriftliche Vollmacht der Vermieterin verlangen – schließlich kann ja sonst jeder kommen und sagen, er will sich die Wohnung anschauen.

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