Von allen guten und bösen Geistern verlassen

Jetzt, da ich heute die letzte Rate meiner BAföG-Schulden zurück gezahlt habe, kann ich mich mit einer gewissen Befriedigung zurücklehnen und die letzten fünf Jahren noch mal in Gedanken vorbeiziehen lassen. Damals wurde mir zum erstmal klar, was der Ausdruck „unter Vorbehalt der Rückzahlung wirklich bedeutet. Durch einen Berechnungsfehler hatte ich versehentlich zu viel BAföG bekommen – wobei ich eher der Meinung war, das es zu wenig war, aber das es eher eine subjektives Empfinden beim Geld ausgeben gewesen. Meine Mutter hatte versehentlich im Antrag statt ihres Jahreseinkommens ihr Monatseinkommen eingetragen. Aufgefallen ist das dem Sachbearbeiter erst über ein Jahr später, was allerdings sehr merkwürdig ist, da das Einkommen meiner Mutter nicht so hoch ist, als dass es auch nur annähernd als Jahreseinkommen durchgehen würde. Mit ein wenig gesunden Menschenverstand bei der Erstprüfung hätte der Schaden für mich begrenzt werden können.

Als der Bescheid per Post kam und ich aufgefordert wurde, den zuviel bezahlten Betrag zurück zu zahlen, durfte ich mir schleunigst neben dem Studium eine Arbeit suchen, um meine Schulden zu begleichen. Als ich dann endlich schuldenfrei war, kam der nächste bescheid vom BAföG-Amt. Da die Förderungshöchstdauer überschritten sei, erwarte man jetzt von mir die Rückzahlung des Darlehenanteils. In Rate von 105 Euro pro Monat durfte ich dann wieder zahlen.

Wenn ich das alles zusammenfasse, kann ich eigentlich keinem empfehlen, BAföG in Anspruch zu nehmen. Man muss nicht nur die Hälfte zurück zahlen, sondern auch noch berücksichtigen, dass man bei einem zu hohem Nebenverdienst eine entsprechende Kürzung des BAföGs in kauf nehmen muss. Vielen werden aber trotzdem keine andere Wahl haben, da das Angebot an Arbeitsstellen für Studenten auch zurück gegangen ist. Summieren sich bestimmte Faktoren, die nicht anerkannt werden, darf man dann auch noch Studiengebühren zahlen. Am Ende des Studiums wartet dann ein riesiger Schuldenberg auf den Absolventen.

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